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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Schwerkraft GmbH

1.⁠ ⁠Leistungen


Die Schwerkraft GmbH erbringt folgende Dienstleistungen:

    •    Beratung, Verkauf und Lieferung von Waschtürmen (Waschmaschine & Tumbler)

    •    Feinverteilung und Transport innerhalb der Schweiz und Liechtenstein

    •    Installation, und Inbetriebnahme der Geräte 


Die Standardleistung umfasst Transport den ab Bordsteinkante. Zusatzleistungen (z. B. Stockwerkverbringung ohne Lift, Anschlussarbeiten) erfolgen nur nach vorgängiger Vereinbarung und werden separat verrechnet.



2.⁠ ⁠Transport- und Installationsgüter


Transportiert und installiert werden grundsätzlich Waschtürme. Der Auftraggeber sorgt für einen freien Zugang zum Installationsort (Zufahrten, Treppenhäuser, Türen, Aufzüge). 



3.⁠ ⁠Preise und Zuschläge


Die Preise basieren auf der individuellen Offerte.

Zusätzlich gelten folgende Ansätze:

    •    Wartezeiten: CHF 90.– pro Stunde 

    •    Stockwerkverbringung: gemäss Offerte oder nach Aufwand

    •    Sonderleistungen werden nach Aufwand verrechnet 



4.⁠ ⁠Absagen und Stornierungen


Stornierungen sind kostenpflichtig:

    •    bis 7 Tage vor Termin: 10 % des Auftragsvolumens

    •    bis 3 Tage vor Termin: 50 % des Auftragsvolumens

    •    weniger als 3 Tage vor Termin: 100 % des Auftragsvolumens



5.⁠ ⁠Zahlungsbedingungen

    •    Rechnungen sind innert 14 Tagen netto zahlbar.

    •    Bei Zahlungsverzug wird ab dem 15. Tag ein Verzugszins von 5 % sowie Mahngebühren (CHF 20.– ab 2. Mahnung) erhoben.

    •    Skontoabzüge werden nachbelastet.



6.⁠ ⁠Haftung


Die Haftung der Schwerkraft GmbH für Schäden ist beschränkt auf:

    •    max. CHF 10.– pro kg Warengewicht, jedoch höchstens

    •    CHF 1000.– pro Schadensfall.


Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden (z. B. Betriebsausfall, entgangener Gewinn), ist ausgeschlossen.



7.⁠ ⁠Versicherungen


Transport- und Installationsgüter sind nicht automatisch versichert. Auf Wunsch organisiert die Schwerkraft GmbH eine Transport- oder Montageversicherung auf Kosten des Auftraggebers.



8.⁠ ⁠Anwendbares Recht / Gerichtsstand


Es gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Schwerkraft GmbH.

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